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Elternbeitrag

§ 4 Höhe der Gebühr für Kleinkinder unter 3 Jahren

(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:

Stunden pro Tag 1. Kind 2. Kind
drei bis vier 100,00 € 75,00 €
vier bis fünf 110,00 € 82,50 €
fünf bis sechs 120,00 € 90,00 €
sechs bis sieben 130,00 € 97,50 €

§ 5 Höhe der Gebühr für Kindergartenkinder und Vorschulkinder

(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:

Stunden pro Tag 1. Kind 2. Kind
drei bis vier 60,00 € 45,00 €
vier bis fünf 65,00 € 48,75 €
fünf bis sechs 70,00 € 52,50 €
sechs bis sieben 75,00 € 56,25 €

(2) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.

§ 6 Höhe der Gebühr für Schulkinder

(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:

Stunden pro Tag 1. Kind 2. Kind
ein bis zwei 55,00 € 41,25 €
zwei bis drei 60,00 € 45,00 €

(2) Erfolgt die Buchung nur tageweise beträgt die Gebühr monatlich:

Stunden pro Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 2 Tage 3 Tage 4 Tage
ein bis zwei 22,00 € 33,00 € 44,00 € 16,50 € 24,75 € 33,00 €
zwei bis drei 27,00 € 38,00 € 49,00 € 20,25 € 28,50 € 36,75 €

Die Gebühr wird für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. Der Ferienmonat August bleibt gebührenpflichtig.
Ab dem Alter von drei Jahren ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung für die Eltern kostenfrei solange die Gebühr 100,00 Euro nicht überschreitet.