Elternbeitrag
§ 4 Höhe der Gebühr für Kleinkinder unter 3 Jahren
(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag | 1. Kind | 2. Kind |
---|---|---|
drei bis vier | 100,00 € | 75,00 € |
vier bis fünf | 110,00 € | 82,50 € |
fünf bis sechs | 120,00 € | 90,00 € |
sechs bis sieben | 130,00 € | 97,50 € |
§ 5 Höhe der Gebühr für Kindergartenkinder und Vorschulkinder
(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag | 1. Kind | 2. Kind |
---|---|---|
drei bis vier | 60,00 € | 45,00 € |
vier bis fünf | 65,00 € | 48,75 € |
fünf bis sechs | 70,00 € | 52,50 € |
sechs bis sieben | 75,00 € | 56,25 € |
(2) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
§ 6 Höhe der Gebühr für Schulkinder
(1) Die Gebühr beträgt monatlich je nach Buchungszeiten:
Stunden pro Tag | 1. Kind | 2. Kind |
---|---|---|
ein bis zwei | 55,00 € | 41,25 € |
zwei bis drei | 60,00 € | 45,00 € |
(2) Erfolgt die Buchung nur tageweise beträgt die Gebühr monatlich:
Stunden pro Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage |
---|---|---|---|---|---|---|
ein bis zwei | 22,00 € | 33,00 € | 44,00 € | 16,50 € | 24,75 € | 33,00 € |
zwei bis drei | 27,00 € | 38,00 € | 49,00 € | 20,25 € | 28,50 € | 36,75 € |
Die Gebühr wird für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. Der Ferienmonat August bleibt gebührenpflichtig.
Ab dem Alter von drei Jahren ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung für die Eltern kostenfrei solange die Gebühr 100,00 Euro nicht überschreitet.