Wahlen
Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Beantragung von Biefwahlunterlagen
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei uns persönlich, schriftlich oder über unsere Homepage beantragen.
Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 beantragen.
Sie können auch den QR-Code auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen stehen die zugelassenen Wahlvorschläge voraussichtlich erst am 31.01.2025 fest. Danach müssen die Stimmzettel erst noch gedruckt, verpackt und ausgeliefert werden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.
Hinweis:
Ab dem 10.02.2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch gern persönlich im Rathaus abholen und gleich die Wahlunterlagen vor Ort ausfüllen und abgeben.
Bekanntmachungen der Gemeinde zur Bundestagswahl 2025
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Zur Wahl des Deutschen Bundestags wahlberechtigt sind laut § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht von sog. „Auslandsdeutschen“ und Personen mit besonderen Aufenthaltsverhältnissen ist in § 12 Abs. 2 bis 4 BWG geregelt.
Wo kann ich wählen?
Der Wahlraum wird jedem Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Was brauche ich zum Wählen?
Wer im Wahllokal wählen will, benötigt dafür entweder seine Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Wahlschein. Halten Sie zusätzlich Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Wie und wo kann ich Briefwahl machen?
Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl wählen. Dafür soll der Stimmberechtigte so früh wie möglich nach Zugang der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stellen. Der Antrag kann schriftlich (u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), mündlich oder online, jedoch nicht per Telefon gestellt werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Sie können diese somit bequem von zu Hause aus u.a. mit dem QR-Code von der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt.
Weitere Informationen
- Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl
- Bayerisches Landesamt für Statistik
- Informationen Deutscher Bundestag
- Bundesministerium des Innern und für Heimat