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Wahlen


Kommunalwahl 2026

Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auf Gemeindebene werden hierbei ein neuer Gemeinderat sowie eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister gewählt.

Damit eine Partei oder Wählergruppe zur Teilnahme an den genannten Wahlen zugelassen werden kann, ist die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich.

Wahlvorschläge zur Kommunalwahl

Die Wahlvorschläge waren bis spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen. Alle eingereichten Wahlvorschläge gingen rechtzeitig bei der Gemeinde Weichering ein. Diese waren zu prüfen und sind nun dem Wahlausschuss vorzulegen. Der Wahlausschuss tagt am Dienstag, den 20. Januar 2026 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird in der Sitzung bekanntgegeben. Die Sitzung ist öffentlich. 

Einwendungen gegen die Entscheidung des Ausschusses können von einer betroffenen Partei oder Wählergruppe bei der Wahlleiterin bis zum 26. Januar 2026, 18 Uhr, erhoben werden.

Wahlvorschläge unterstützen

Sie wollen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge leisten?

Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen über die nach Art. 25 Abs. 1 Satz GLKrWG erforderlichen Unterschriften hinaus (10 Unterschriften) von weiteren Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Zahl der Wahlberechtigten, die den Vorschlag zusätzlich unterstützen müssen, beträgt bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Weichering 60 Unterschriften.

Abgabezeitraum für Unterstützungsunterschriften

Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften kann noch bis zum 19. Januar 2026, 12 Uhr, erfolgen.

Eintragungsraum und Öffnungszeiten

Der Eintragungsraum (Rathaus, EG, Zi. 1) sind im Eintragungszeitraum vom Tag nach Einreichung des Wahlvorschlags bis 19. Januar 2026,

Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr,

Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr,

Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Zusätzlich erfolgt eine Öffnung am

Mittwoch 14.01.2026 von 18.00 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag, 17. Januar 2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Geschlossen ist die Eintragungsstelle (Rathaus) an folgenden Tagen:
24. Dezember 2025, 25. Dezember 2025, 26. Dezember 2025, 31. Dezember 2025, 1. Januar 2026 sowie 6. Januar 2026.

Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?

  • Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.
  • Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):
    • Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
    • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
    • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde Weichering mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und 
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wann erhält man die Wahlbenachrichtigungsbriefe?

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 26.01.2026 versendet. 

Ab wann erhält man die Wahlunterlagen für die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens ab dem 16. Februar ausgehändigt bzw. versendet werden. 



Allgemeine Informationen

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Weichering wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Weichering haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Weichering eingetragen.

Weitere Informationen