Wahlen
Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auf Gemeindebene werden hierbei ein neuer Gemeinderat sowie eine Bürgermeisterin bzw. ein Bürgermeister gewählt.
Musterstimmzettel Bürgermeister und Gemeinderat
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endete am Freitag, den 06.03.2026, um 15:00 Uhr.
Eine Beantragung ist nur noch in begründeten Fällen möglich. Diese Gründe sind:
- Plötzliche Krankheit (Nachweis erforderlich)
- die Antragsfrist für das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt wurde (Nachweis erforderlich)
Sollte einer der o.g. Gründe bei Ihnen vorliegen, können diese noch bis zum Wahlsonntag spätestens 15:00 Uhr beantragt werden.
Hierfür erreichen Sie uns unter Handy-Nummer: 0160 98 00 22 40
Informationen zur Stichwahl
Sollte bei der Wahl des ersten Bürgermeisters oder des Landrats am 08. März 2026 keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, den 22. März 2026, eine Stichwahl statt.
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten zur Stichwahl.
Hinweise für Briefwähler
Je nachdem, welchen Umfang Sie bei Ihrem ursprünglichen Antrag angegeben haben, gelten folgende Regelungen:
1. Sie haben Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl UND die Stichwahl beantragt
In diesem Fall werden Ihnen die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.
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Versandanschrift: Die Unterlagen werden an dieselbe Adresse geschickt, die Sie für die Hauptwahl angegeben haben.
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Wichtiger Hinweis: Falls Sie die Unterlagen für die Stichwahl an eine andere Adresse erhalten möchten, müssen Sie dies dem Wahlamt unverzüglich mitteilen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie Ihre Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten.
2. Sie haben Briefwahlunterlagen NUR für die Hauptwahl beantragt
Wenn Sie keinen kombinierten Antrag gestellt haben, erhalten Sie für die Stichwahl keine automatische Post.
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Wahl im Wahllokal: Sie können am 22. März unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises direkt in Ihrem Abstimmungsraum wählen.
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Hintergrund: Eine automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen ohne ausdrücklichen Antrag für die Stichwahl ist aus rechtlichen Gründen unzulässig.
Bekanntmachungen der Gemeinde zur Kommunalwahl 2026
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der CSU
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der SPD
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der DGW
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats des BWL
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für Landrat und Kreistag mit Anlagen
Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Weichering wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Weichering haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Weichering eingetragen.