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Standesamt

Formulare

Geburtsurkunde

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Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Geburt in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.

Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).

Eheurkunde

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Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Eheschließung in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.

Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).

Lebenspartnerschaftsurkunde

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Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Lebenspartnerschaft in Weichering) ereignet haben.

Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).

Sterbeurkunde

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Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Sterbefall in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.

Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).

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