Digitales Rathaus
Wir bieten Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen, die Sie online durchführen können. In vielen Fällen ersparen Sie sich einen Behördengang komplett oder reduzieren die Zahl der Besuche. Wir arbeiten ständig daran, das Angebot zu erweitern und zu verbessern. Leider können wir Ihnen aktuell keinen kompletten Online-Service anbieten, da für bestimmte Dienstleistungen aus rechtlichen Gründen eine persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung erforderlich ist.
Für die kostenpflichtigen Anträge stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Formulare
Eine Abmeldung mit unserem Online-Antrag ist auch dann möglich, wenn die Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde besteht.
Eine Auskunftssperre kann erst erteilt werden, wenn eine stichhaltige Gefahr für Leib und Leben (mit entsprechenden Nachweisen zu belegen) besteht.
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei und kann durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Weichering eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Eheschließung in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Weichering mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen.
Abholung durch einen Bevollmächtigten
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Kosten: 5,00 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit diesem Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5,00 Euro kann per GiroPay oder PayPal beglichen werden.
Jeder, der in Weichering gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Einfache Melderegisterauskunft:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften sowie
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
- Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) - Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) - Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Die Antragstellung kann persönlich vor Ort im Rathaus der Gemeinde Weichering oder Online über die Homepage der Gemeinde Weichering bzw. über das Bundesamt für Justiz erfolgen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Weichering haben, stellt Ihnen die Meldebehörde auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus.
Persönliche Abholung
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung während unserer Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen.
Abholung durch eine/n Bevollmächtigte(n)
Sie können Ihre erweiterte Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte während unserer Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Kosten: 10 Euro
Ausstellung per Online-Antrag
Mit dem Online-Antrag – Erweiterte Meldebescheinigung können Sie jederzeit eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 10 Euro kann per GiroPay oder PayPal beglichen werden.
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Geburt in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder online beantragen.
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Kommen Sie zur Antragstellung bitte persönlich ins Einwohnermeldeamt.
Lieferzeit: 10 – 14 Tage
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Kosten: 13 Euro
Bei Anträgen zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift bzw. der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft als Inhaber einer Firma mit Sitz in Weichering werden folgende Angaben benötigt:
- genaue Firmenbezeichnung - Rechtsform (z.B. Müller GmbH; Mayer & Söhne OHG)
und - Sitz des Registergerichts, Registerart und Registernummer
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, Sie beispielsweise erkrankt sind, müssen Sie nicht persönlich erscheinen, sondern können eine andere Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigen oder den Antrag online einreichen.
Die Antragstellung kann persönlich vor Ort im Rathaus der Gemeinde Weichering oder Online über die Homepage der Gemeinde Weichering bzw. über das Bundesamt für Justiz erfolgen.
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Lebenspartnerschaft in Weichering) ereignet haben.
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
Den Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Dokumente können Sie hier abfragen.
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Weichering oder Lichtenau (z.B. Sterbefall in Weichering oder Lichtenau) ereignet haben.
Grundsätzlich können Sie alle Urkunden erhalten, die sich auf Sie selbst, Ihren Ehegatten oder auf Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, etc.) beziehen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht).
Wenn Sie bereits eine Wohnung in Weichering haben und eine weitere anmelden möchten, können Sie unseren Online-Antrag nutzen.
Eine in Weichering angemeldete Nebenwohnung soll Hauptwohnung werden.
Vorankündigung eines Umzuges innerhalb von Weichering. Der Vorgang ist gebührenfrei.
PDF-Formular zum Ausdrucken – Unterschrift erforderlich!
Bitte bringen Sie immer die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit.
Vorankündigung eines Zuzuges nach Weichering. Der Vorgang ist gebührenfrei.
PDF-Formular zum Ausdrucken – Unterschrift erforderlich!
Bitte bringen Sie immer die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre. Die Beantragung ist gebührenfrei.