Grundsteuer ab 01.01.2025
Die Bearbeitung der neuen Grundsteuerbescheide dauert noch an. Der Versand der Bescheide wird ab Mitte Januar beginnen.
Die Zahlung der ersten Fälligkeit können Sie dem Bescheid entnehmen.
Wir bitten eingerichtete Daueraufträge bereits jetzt zu löschen, da diese aufgrund der neuen Gebühren nicht mehr übereinstimmen. Die bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandate werden weiter übernommen.
Da die Gemeinde an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden ist, können Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.